mit Wolfgang Däubler
um 19 Uhr
“Kleiner Saal” im DGB-Haus, Bahnhofsplatz 22-28, Bremen


Ist „streiken“ Ausübung eines Grundrechts oder ein Stück revolutionären Ungehorsams? Je weniger gestreikt wird, umso größer ist die Distanz vieler Leute zu diesem Phänomen.
In den letzten zwei bis drei Jahren hat der Streik in Deutschland eine Renaissance erlebt. Am Beginn standen Berufsgruppen wie Ärzte und Lokführer mit ihren eigenen Organisationen, aber auch die DGB-Gewerkschaften wurden aktiv: Am bekanntesten ist der Kita-Streik, aber selbst im Gebäudereinigungshandwerk gab es Arbeitsniederlegungen. Gleichwohl ist Deutschland im Vergleich zu den anderen größeren EU-Mitgliedsländern immer noch vergleichsweise „friedlich“; auch sind die rechtlichen Grenzen sehr viel enger gezogen.
Die Rechtsprechung des BAG hat den Solidaritätsstreik grundsätzlich bejaht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sogar den Beamtenstreik. Daneben gibt es immer mehr Kampfformen, die Druck auch ohne Einstellung der Arbeit ausüben: Flash-mob, lange Betriebsversammlungen, Demos, massenhafte E-Mails. Die weitere Entwicklung ist offen. Die Praxis ist vielfältiger als die Theorie…

Der Referent war lange Zeit Professor an der Uni Bremen und hat sich als Dozent und Berater im Arbeitsrecht in Deutschland, Europa und der Welt einen Namen gemacht. Hervorzuheben ist sein Einsatz für die Rechte der Werktätigen nicht zuletzt durch allgemeinverständliche Publikationen für Betriebsräte und alle anderen Arbeitenden.

Die Veranstaltung sich an alle richtet, die – sei es theoretisch oder praktisch - an Arbeitskämpfen interessiert sind
.

In Zusammenarbeit mit

Referenten: Pascal Hase (Bremen) und Matthias Lehnert (Münster)

Ort: Universität Bremen, GW1, Raum B0080
Zeit: 13:30 Uhr

Europa wächst zusammen, lautet die gängige Devise. Mit der Öffnung der Binnengrenzen ist jedoch auch die Sicherung des Territoriums vor unerwünschter Einwanderung nicht mehr nur eine nationalstaatliche Angelegenheit, die Verwaltung und Abwehr von Migration wird von den europäischen Staaten zunehmend gemeinsam wahrgenommen. So wurde seit den neunziger Jahren eine Vielzahl asyl- und einwanderungsrechtlicher Maßnahmen beschlossen, um eine Harmonisierung der rechtlichen Materie zwischen den Mitgliedsstaaten herbeizuführen. Daneben ist es das erklärte Ziel der europäischen Politik, im Rahmen des gemeinsamen „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und Rechts“, ein integriertes Grenzschutzsystem („Integrated Border Management“) zu schaffen. Dies umfasst zum einen eine zunehmend militarisierte Einreisekontrolle und den Aufbau technischer Überwachungssysteme an der territorialen Grenze. Zum anderen arbeitet die europäische Politik verstärkt mit den Herkunfts- und Transitstaaten der Migrant_innen zusammen, um Wanderungsbewegungen bereits im Keim zu ersticken und die Rückführung der Menschen ohne Aufenthaltsstatus zu erleichtern. Eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung dieser umfassenden Grenzschutzpolitik spielt die europäische Grenzschutzagentur Frontex – eine Behörde mit Sitz in Warschau, welche fernab von demokratischer und rechtsstaatlicher Kontrolle die „Sicherheit Europas“ vorantreibt.

Die beiden Referenten wollen in der Veranstaltung einen Überblick geben und die unterschiedlichen Aspekte der europäischen Grenzschutzpolitik beleuchten und diskutieren.
Hierbei sind nicht nur Jurist_innen willkommen, sondern jedeR, der/die sich für das Thema interessiert!

Lieber Staat, …
- globale soziale Rechte
mit, ohne oder gegen den Staat? -

Seit geraumer Zeit wird unter dem Stichwort „Globale Soziale Rechte“ auch in
linken sozialen Bewegungen wieder die Frage aufgeworfen, wie es sich denn
mit dem „Recht“ verhält. Eignet sich der Begriff der „Globalen Sozialen
Rechte“ als Anknüpfungspunkt für weltweite Aneignungskämpfe? Können
Rechte auch über Staaten hinaus gelten, können sie global erstritten und
erkämpft werden?
Klar ist: Soziale Errungenschaften fallen nicht vom Himmel. Sie sind
das Ergebnis sozialer Kämpfe. Schauplätze dafür sind neben Straße und
Betrieb auch Parlament und Gerichtssaal.
Soziale Bedürfnisse enden aber gerade nicht an Staatsgrenzen,
sondern müssen global verstanden werden.
Auch das Beispiel der EU macht sichtbar, dass gewisse Rechte zwar
in einem bestimmten Gebiet verteidigt, aber gerade an seinen Außengrenzen
gänzlich missachtet werden.
Selbst das Konstrukt der Menschenrechte bleibt eine westlich
dominierte, oftmals nur auf dem Papier bestehende Konzeption.
Wer also hat das Recht, festzuschreiben, was Recht ist? Und wie
steht es um die beschränkende Dimension von Recht?
Soziale Rechte im Sinne von staatlichen Garantien – von Frauenwahlrecht bis
BAföG – sind oft ein Fortschritt. Das herrschende Recht markiert jedoch auch
immer die Grenzen der aktuellen Verfasstheit unserer jetzigen Gesellschaft
und wird im Zweifelsfall mit Repression durchgesetzt. Kann Recht selbst ein
Mittel sein, um diesen Rahmen zu sprengen? Oder ist das Bestreben soziale
Bedürfnisse als staatlich garantierte Rechte zu erkämpfen, ein Hindernis für
soziale Bewegungen?
Können wir also überhaupt über das Einklagen von Rechten zu einer
Veränderung kommen? Oder haben wir nur Recht, indem wir es uns nehmen
und bestimmte Dinge einfach tun? Und welche Rolle spielen dabei die
„BerufsjuristInnen“?
Auf dem BAKJ-Kongress in Bremen werden wir versuchen, Antworten auf
diese Fragen zu finden und freuen uns über alle Interessierten Jurist_innen
und Nicht-Jurist_innen, die mit uns über das Konzept der globalen, sozialen
und anderer Rechte sowie ihre politische Praxis diskutieren möchten!

„It’s the Klassenjustiz, stupid!“

Mehr Informationen HIER

Anmeldung unter:

www.bakj.de.vu

(bitte so frühzeitig wie möglich, damit wir euch gegebenenfalls einen Reader zusenden können)
Unterstützt von:

          StugA Jura der Uni Bremen


Im Zuge der Mobilisierung gegen den G8-Gipfel im Juni 2007 in der Bundesrepublik haben die Strafverfolgungsorgane geklotzt und nicht gekleckert. Der größte Polizeieinsatz der bundesrepublikanischen Geschichte während der Gipfelwoche, Tornadoflugzeuge über den Protestcamps und ein 12 Kilometer langer Zaun um den Tagungsort der StaatschefInnen. Aber nicht nur PolizeistrategInnen haben die Muskeln spielen lassen. Auch die Bundesstaatsanwaltschaft ließ sich nicht lumpen und leitete gegen etliche Personen des Anti-G8-Widerstandes im Vorfeld des Gipfels Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer “terroristischen Vereinigung” gem. § 129a StGB ein. Erster Höhepunkt dieser Verfahren waren bundesweite Hausdurchsuchungen am 9. Mai 2007, deren Rechtswidrigkeit mittlerweile festgestellt wurde. Aber auch nach dem G8-Treffen wurden die Ermittlungen weitergetrieben. Am 31. Juli 2007 wurden Andrej H., Florian L., Axel H. und Oliver R. in Untersuchungshaft genommen. Mittlerweile sind jedoch alle Haftbefehle wieder aufgehoben.
Auf der Veranstaltung wird es zunächst um Sinn und Zweck des § 129a StGB und eine Chronologie der aktuellen Verfahren gehen. Andrej wird aus seiner Perspektive berichten, was es heißt, von Ermittlungen nach § 129a StGB betroffen zu sein. Außerdem sollen auch durch die Ermittlungsakten deutlich gewordene Verstrickung von BKA und Verfassungsschutz nicht zu kurz kommen.

Montag, 28.Januar 2008, 20 Uhr, Kulturzentrum Paradox (Bernhardstr. 10-12, Haltestelle Sielwall).

Kaum ein Thema wird sowohl in der juristischen Fachliteratur als auch in den allgemeinen Medien so kontrovers geführt, wie der soziale, politische und juristische Umgang mit dem Genussmittel bzw. der Droge Cannabis Sativa L.

Grund hierfür stellt unter anderem die vielfältige und unüberschaubare Literaturmasse zu diesem Themenbereich dar. In vielen Fällen wird dabei immer noch undifferenziert vertreten, dass der Konsum von Cannabis als Einstiegsdroge diene, zu Motivationsschwächen führe und schwerwiegende soziale, physische und psychische Schäden zur Folge habe.

Dem steht allerdings der nationale sowie internationale Forschungsstand entgegen.

Hieran gemessen stellt muss sich die Frage aufdrängen, ob die bestehenden Cannabisregelungen weiterhin mit der Verfassung vereinbar sind. Inwiefern der Gesetzgeber hier zu einer Änderung gezwungen ist, ist jedoch nicht nur an nationalem Recht, sondern insbesondere auch an internationalen Verpflichtungen zu messen.

Besprechung der Dissertation: „Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland“, Bremen 2006

Von Dr. Nicole Krumdiek Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bremen und Mitglied des Bremischen Instituts für Kriminalpolitik (BRIK)

Mittwoch 20.06.07, 19h, Villa Ichon, Goetheplatz 4 (Haltestelle: Theater am Goetheplatz - Linien 2 & 3)

Dr. Helmut Pollähne, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Bremen, wird zusammen mit dem Kommittee für Grundrechte und Demokratie e.V. die Proteste rund um den G8-Gipfel 2007 beobachten.

Das heißt etwaige Grundrechtsverletzungen zu dokumentieren und öffentlich zu machen. Dabei geht es beispielsweise um die geplante mehrere Kilometer große Sperrzone rund um Heiligendamm, die im Mecklenburg-Vorpommerschen Polizeigesetz neu geregelte zwangsweise Blutentnahme bei Festnahmen etc.

Wir wollen mit euch gemeinsam diskutieren und die Proteste und Reaktionen der Staatsgewalt auswerten.

Mittwoch 13.06.07, 19h, Villa Ichon, Goetheplatz 4 (Haltestelle: Theater am Goetheplatz - Linien 2 & 3)

Viele angehende StrafrechtlerInnen beschäftigen sich zwar reichlich mit ihrem Fach, gleichzeitig aber herzlich wenig damit, was mit denjenigen Menschen eigentlich passiert, die zu Haftstrafen verurteilt werden. Was bedeutet es, eingesperrt zu werden und wie ergeht es den Leuten “hinter Gittern”? Wir wollen der Justizwollzugsanstalt Bremen-Oslebshausen einen Besuch abstatten, um herauszufinden, wie der Knastalltag tatsächlich aussieht. Wir werden Gelegenheit haben, uns mit den Redakteuren der Gefangenenzeitung “Siskus 70″ zu treffen um Eindrücke zu gewinnen, die Aufschluss über das tägliche Leben in dieser Parallelgesellschft geben können.

Die TeilnehmerInnenzahl ist begrenzt. Es sind leider bereits alle verfügbaren Plätze besetzt. Bei Interesse an Nachrückplätzen und einer eventuellen Wiederholungsveranstaltung meldet euch per e-Mail an akj-bremen@web.de.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Dr. Heinrich Hannover über seine 40-jährige Praxis als Strafverteidiger in politischen Strafsachen berichten. Das reicht von der ersten Pflichtverteidigung eines Kommunisten im Jahre 1954 über Prozesse gegen Angehörige der Studentenbewegung und der Ausserparlamentarischen Opposition (z.B. Daniel Cohn-Bendit) in den 60er und 70er Jahren und die sogenannten Terroristenprozesse (z.B. Ulrike Meinhof, Astrid Proll) bis zur Verteidigung von Hans Modrow, dem letzten SED-Regierungschef der DDR, im Jahr 1993.

Veranstaltung in Kooperation mit der Villa Ichon

19h, Villa Ichon, Goetheplatz 4